Die Mitgliedschaft im Orden und insbesondere die Erteilung des Sakraments des Ritterschlages setzt die absolute Untadeligkeit, Integrität und Loyalität des Aufzunehmenden aus ritterlicher Sicht voraus. Ein Aufnahmeantrag bedarf der befürwortenden Stellungnahme zweiter Ordensritter, die für sich jedoch nicht hinreichend ist. Der Orden prüft und entscheidet durch seine dazu berufenen Organe über die Aufnahme eines Bewerbers. Ein abschlägiger Bescheid bedarf keiner Begründung. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht in keinem Fall.
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Wird dem Aufnahmeersuchen stattgegeben, tritt der Postulant zunächst für einen Regelzeitraum von einem Jahr dem Orden im Range eines Knappen bei. Die Knappenzeit dient dem beiderseitigen Kennenlernen und der beiderseitigen Prüfung, ob der Postulant geeignet und die Investitur von ihm gewollt ist. Der Ritterschlag erfolgt nach traditionellem Ritus. Mit der Investitur wird der Postulant zum Ordensritter und damit zum regulären Mitglied.
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